Die Hersteller müssen der „Prozesssicherheit“ grösste Bedeutung beimessen, einem kritischen Prozess, der durch Richtlinien wie SEVESO und ATEX geregelt wird.

SICHERHEITSINSPEKTIONEN NACH ATEX 137-RICHTLINIE

(ATEX 137 [99/92/EG] – Richtlinie zum Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch explosionsfähige Atmosphären)

Die Richtlinie ATEX 137 legt die Mindestanforderungen für die Verbesserung der Sicherheit und Gesundheitsschutzes von Arbeitnehmern fest, die durch explosionsfähige Atmosphären gefährdet werden können. Die Organisationen, in denen explosionsfähige Atmosphären auftreten können, müssen die Anforderungen dieser Richtlinie erfüllen und die Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer gewährleisten.

Die Sicherheitsinspektion auf der Grundlage der ATEX 137-Richtlinie umfasst eine detaillierte Bewertung der Organisation, in der explosionsfähige Atmosphären auftreten können. Wenn die Konformität bestätigt wird, wird ein Konformitätsbericht auf der Grundlage von ATEX 137 für Organisationen erstellt. Dieser Bericht zeigt, dass die Organisation alle vorbeugenden Maßnahmen für Arbeitnehmer in explosionsgefährdeten Bereichen getroffen hat.

ERSTELLUNG EINES EXPLOSIONSSCHUTZDOKUMENTS (PKD)

Gemäß der Anforderung der „Richtlinie zum Schutz von Arbeitnehmern, die durch explosionsfähige Atmosphären gefährdet werden können“, veröffentlicht im Amtsblatt vom 30. April 2013, Nr. 28633, sind alle Unternehmen, in denen explosionsfähige Atmosphären vorhanden sein können, verpflichtet, ein „Explosionsschutzdokument“ zu erstellen.

Gemäß der Richtlinie ist in allen Bereichen, in denen brennbare und explosive Chemikalien vorhanden sind, eine Zonenkarte zu erstellen.

Als SZUTEST führen wir im Rahmen des Explosionsschutzdokuments (PKD) folgende Tätigkeiten durch:

Prüfung aller Sicherheitsdatenblätter (MSDS Material Safety Information Sheets) im Betrieb und Identifizierung brennbarer und explosiver Chemikalien,

Durchführung der Zonenberechnungen für die identifizierten Chemikalien auf der Grundlage der Normen EN 60079-10-1, EN 60079-10-2 und CEI 31-35,

Zeichnung der Zonenkarten und Erstellung des Explosionsschutzdokuments,

Auf Wunsch bieten wir auch einen Konformitätsnachweis für die Ausrüstung in den Zonen an.

ENTWURFSPROJEKTPRÜFUNGEN AUF DER GRUNDLAGE DER NORM EN 60079-10-1

(EN 60079-10-1 – Explosionsfähige Atmosphären – Teil 10-1: Klassifizierung von Bereichen – Explosionsfähige Gasatmosphären)

Geräte, die in explosionsgefährdeten Gasatmosphären eingesetzt werden, sind ex-geschützt und in Sonderausführung. Die Auswahl dieser Geräte erfolgt auf der Grundlage der Gefahrenzonenklassifizierung der Organisation. Daher müssen Organisationen, in denen explosionsfähige Atmosphären entstehen können, über eine Gefahrenzonenkartierung verfügen.

Entwurfsprojektinspektionen und Klassifizierungen von Gefahrenzonen werden in der Norm EN 60079-10-1 ausführlich behandelt. Für die Organisationen wird ein Entwurfsprojektbericht auf der Grundlage von EN 60079-10-1 erstellt, der auch die auf der Grundlage der Norm berechnete Gefahrenzoneneinteilung der Organisation enthält.

ENTWURFSPROJEKTPRÜFUNGEN AUF DER GRUNDLAGE DER NORM EN 60079-10-2

(EN 60079-10-2 – Explosionsfähige Atmosphären – Teil 10-2: Klassifizierung von Bereichen – Explosionsfähige Staubatmosphären)

Geräte, die in explosionsgefährdeten Staubatmosphären eingesetzt werden, sind ex-geschützt und in Sonderausführungen. Die Auswahl dieser Geräte erfolgt auf der Grundlage der Gefahrenzonenklassifizierung der Organisation. Daher müssen Organisationen, in denen explosionsfähige Atmosphären entstehen können, über eine Gefahrenzonenkartierung verfügen.

Entwurfsprojektinspektionen und Klassifizierungen von Gefahrenzonen werden in der Norm EN 60079-10-2 ausführlich behandelt. Für die Organisationen wird ein auf EN 60079-10-2 basierender Entwurfsprojektbericht erstellt, der auch die Gefahrenzoneneinteilung der Organisation enthält.

Die Normen EN 600979-10-1 und EN 60079-10-2 bilden die Grundlage für diese Zonenzuordnung nach EU-Vorschriften. Themen, die von der Norm abgedeckt werden, sind wie folgt:

Verfahren zur Einstufung von explosionsgefährdeten Bereichen

Entweichen/Freisetzung von Explosivstoffen – mögliche Freisetzungsquellen

Definition und Umfang von Gefahrenbereichen

Dokumentation zur Klassifizierung von explosionsgefährdeten Bereichen

Beispiele für die Einstufung von gefährlichen Bereichen

ÜBERPRÜFUNG DER KONFORMITÄT MIT DER NORM EN 60079-14

(EN 60079-14 – Elektrische Betriebsmittel – Teil 14: Projektierung, Auswahl und Errichtung elektrischer Anlagen)

Elektrische Geräte und Anlagen, die in Bereichen mit explosionsgefährdeter Gas- und Staubatmosphäre eingesetzt werden, müssen speziell konstruiert sein. Die wichtigsten Anforderungen für diese Organisationen sind; Die Auslegung von Elektrogeräten und -anlagen für den Einsatz an Standorten, deren Einstufung in explosionsgefährdete Bereiche gemäß den entsprechenden EU-Normen und -Vorschriften (EN 60079-10-1; EN 60079-10-2; ATEX 99/92 / EG) vorgenommen wurde, sowie die Auswahl und korrekte Installation dieser Geräte.

Die Konformitätsprüfung auf der Grundlage der Norm EN 60079-14 umfasst eine detaillierte Bewertung der in explosionsgefährdeten Bereichen eingesetzten elektrischen Geräte und Anlagen. Für die Organisationen wird ein Konformitätsbericht auf der Grundlage von EN 60079-14 erstellt, aus dem hervorgeht, dass die elektrischen Geräte und Anlagen gemäß den Anforderungen der Norm ausgewählt und errichtet wurden.

Die Norm EN 60079-14 legt die Grundlage für die korrekte Planung, Auswahl und Errichtung der elektrischen Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen gemäß den EU-Vorschriften fest.

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