INSTALLATIONEN

Gemäß der Richtlinie über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Benutzung von Arbeitsmitteln müssen Feuerlöschanlagen und Lüftungsanlagen mindestens einmal jährlich geprüft werden.

Die Prüfungen von Feuerlöschanlagen werden in Form von Anlagendruckprüfungen, Anlagenprojektkontrollen, Kontrollen von Meldeanlagen und Signalanlagen durchgeführt.

Lüftungsanlagen werden auf Übereinstimmung mit dem Projekt geprüft.

Richtlinie über Brandschutzsysteme in Gebäuden

TS EN 12845, TS EN 671-3, TSE CEN/TS 54-14

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