CE-Kennzeichnung für Baustoffe

Der Begriff „Baustoff“ gemäß dieser Richtlinie umfasst alle Materialien oder Bauelemente, die für jegliche Art von Bauarbeiten oder einen Teil davon hergestellt und auf den Markt gebracht werden und deren Leistung die grundlegenden Anforderungen der Bauwerksleistung beeinflusst, wenn sie dauerhaft verwendet werden.

Gemäß der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 über Bauprodukte (Construction Product Regulation – CPR) umfasst der Begriff „Baustoff“ (Bauwerkstoff) alle Materialien oder Bauelemente, die für jegliche Art von Bauarbeiten oder einen Teil davon hergestellt und auf den Markt gebracht werden und deren Leistung die grundlegenden Anforderungen der Bauwerksleistung beeinflusst, wenn sie dauerhaft verwendet werden. Es ist möglich, Baustoffe als alle Bestandteile eines Bauwerks zu betrachten, die einen unveräußerlichen Teil des Gebäudes bilden.

Harmonisierte Normen

Für alle Produkte, die unter den Geltungsbereich harmonisierter Normen fallen oder für die eine Europäische Technische Bewertung veröffentlicht wurde, ist die Verpflichtung zur CE-Kennzeichnung erforderlich, auch wenn keine harmonisierte Norm vorhanden ist.

Unter CPR, was bedeutet die CE-Kennzeichnung in der Praxis?

Gemäß CPR dürfen alle Produkte, die in den Geltungsbereich fallen, ohne CE-Kennzeichnung nicht auf dem Markt bereitgestellt werden. Die CE-Kennzeichnung erfordert die Veröffentlichung und Gewährleistung einer Leistungserklärung sowie die Einbeziehung der Systeme zur Bewertung und Bestätigung der Leistungsbeständigkeit gemäß der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 über Bauprodukte (PDDD).

PDDD

PDDD-Systeme sind eine Systemtabelle, die in Anhang V der Richtlinie festgelegt ist und die Aufgaben und Verantwortlichkeiten der Organisationen (Hersteller, Händler, autorisierte Vertreter usw.), die das Produkt im Rahmen des CE-Kennzeichnungsverfahrens auf den Markt bringen, sowie der Benannten Stelle definiert.

Leistungserklärung

Die Leistungserklärung (Declaration of Performance – DoP) ist eine überarbeitete, weiterentwickelte und detailliertere Version der früher definierten „Konformitätserklärung“ in der älteren Richtlinie.

Die Leistungserklärung ist ein Dokument, das die grundlegenden Merkmale des Produkts darstellt, das auf dem Markt eingeführt werden soll. Es muss für mindestens 10 Jahre aufbewahrt werden, um bei Bedarf vom Kunden (Händler oder Benutzer) oder von zuständigen Behörden vorgelegt zu werden.

Im Rahmen dieser Verordnung bieten wir Hauptdienstleistungen wie Typprüfungen und CE-Zertifizierungsverfahren an, die für eine Vielzahl von Produkten gelten, darunter Stahlkonstruktionen gemäß EN 1090, strukturelle Metallprodukte (Aluminium- und Stahlprofile) für verschiedene Zwecke, Abdichtungsprodukte wie Bau-Chemikalien und Dichtungsmassen, Natursteine, Marmor, Badezimmer- und Küchenmaterialien, sowie Wasser- und Wärmedämmstoffe, einschließlich Brandes.

CE-Kennzeichnung von Stahlkonstruktionen gemäß EN 1090

Die Konformitätsbewertungs- und Zertifizierungsverfahren für Stahl gemäß EN 1090-2 und für Aluminium gemäß EN 1090-3 werden gemäß der harmonisierten Norm „EN 1090-1 Stahl- und Aluminiumkonstruktionen“ durchgeführt.

Gemäß der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 über Bauprodukte werden die Konformität der Produkte auf der Grundlage von Typenprüfungen, Berechnungen und einem werkseigenen Produktionskontrollsystem bewertet und zertifiziert. Mit einem positiven Ergebnis dieser Bewertung wird eine „Bescheinigung der Konformität der werkseigenen Produktionskontrolle“ ausgestellt, und die Hersteller haben das Recht, das CE-Kennzeichen an ihren Produkten anzubringen.

Zertifizierung von Erdgasventilen gemäß EN 331

Handbetätigte, kugelförmige und konische Ventile mit Bodensitz, die in Gebäude-Gasinstallationen verwendet werden, fallen unter den Anwendungsbereich der Norm EN 331 und die EN 331 ist eine harmonisierte Norm im Rahmen der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 über Bauprodukte. In diesem Sinne dürfen Produkte in diesem Bereich nicht ohne das CE-Kennzeichen auf den Markt gebracht werden.

Als SZUTEST führen wir die Tests dieser Erdgasventile gemäß EN 331 in unserem aufgebauten Labor durch. Durch diese Tests spielen wir eine führende Rolle bei der CE-Kennzeichnung von Produkten für Hersteller. Kontaktieren Sie uns für die CE-Zertifizierung von Erdgasventilen.

EN 54-Serienstandards – Branddetektion und Alarmierungssysteme

Die Verordnung (EU) Nr. 305/2011 über Bauprodukte umfasst insgesamt mehr als 600 harmonisierte Standards. Diese Standards definieren die CE-Zertifizierungsverfahren und Anforderungen für Produkte aller Art, die in Gebäuden verwendet werden. Eine der harmonisierten Standardserien im Rahmen der Verordnung ist die EN 54-Serienstandards. Die EN 54-Serienstandards umfassen die Anforderungen an Branddetektion und Alarmierungssysteme in Gebäuden. Die Serienstandards zwischen EN 54-2 und EN 54-25 definieren die grundlegenden Anforderungen für eine Vielzahl von Produkten im Bereich der Branddetektion und Alarmierungssysteme. Als SZUTEST bieten wir Zertifizierungsdienstleistungen gemäß diesen Serienstandards als Benannte Stelle an, um die CE-Kennzeichnung zu ermöglichen.

EN 1504-Serienstandards und Bauchemikalien

Eine der ersten Produktarten, die einem in den Sinn kommen, wenn man über Baumaterialien spricht, sind verschiedene Arten von Bauchemikalien, die bei der Konstruktion verwendet werden. Dieser Sektor hat in unserem Land einen erheblichen Umfang und es gibt zahlreiche Hersteller, die Produkte in diesem Bereich herstellen. Die EN 1504-2, EN 1504-3, EN 1504-4, EN 1504-5, EN 1504-6 und EN 1504-7 sind harmonisierte Standards, die die Anforderungen für die CE-Kennzeichnung der Produkte festlegen. Als SZUTEST sind wir nicht nur auf die EN 1504-Serienstandards beschränkt, sondern verfügen auch über die Befugnis als Benannte Stelle, nahezu alle Bauchemikalien abzudecken. Wir spielen eine aktive Rolle in der Branche, indem wir Herstellern in diesem Bereich Dienstleistungen anbieten und Verantwortung übernehmen.

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