CE-Kennzeichnung für Warmwasserkessel

Das Ziel der Richtlinie über die Anforderungen an die Energieeffizienz von Flüssig- und Gasbefeuerungskesseln für die Erzeugung von Warmwasser (92/42/EG) besteht darin, die Effizienz von neuen Flüssig- und Gasbefeuerungskesseln zur Warmwasserbereitung mit einer Nennleistung von weniger als 4 kW bis hin zu über 400 kW zu verbessern und die Umweltverschmutzung zu reduzieren.

Festbrennstoffkessel und Kessel, die verschiedene Brennstoffe verbrennen können, sowie Geräte zur schnellen Warmwasserbereitung und Warmwasserbereiter zur Reinigung sind von dieser Richtlinie ausgenommen.

Gemäß dieser Richtlinie müssen unsere Kesselhersteller die Effizienzanforderungen bei einer Nennleistung, einer durchschnittlichen Kesselwassertemperatur von 70 °C und einer Teillast von 30% erfüllen, wobei die durchschnittliche Kesselwassertemperatur je nach Kesseltyp variieren kann.

Diese Effizienzanforderungen sollten gemäß der Rahmenrichtlinie der Europäischen Kommission, der Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG und den Verordnungen Space and combination heaters: 813/2013 und 811/2013 (ENER Lot 1), die die Effizienzvorschriften für Kessel festlegen, bewertet werden. Darüber hinaus müssen Heizgeräte und Kombigeräte mit einer Leistung von bis zu 70 kW die Energieetikettierung tragen.

Wenn man die in den Ökodesign-Richtlinien beschriebenen Berechnungsformeln für Effizienz und Emissionen (CO, NOx) betrachtet, wird deutlich, dass es technologische Entwicklungen erfordert, dass Kessel und Kombigeräte zur Warmwasserbereitung als „Kondensationskessel“ konzipiert werden, da es für Stahlkörper-Warmwasserkessel schwierig ist, die angegebenen Effizienz- und Emissionswerte zu erreichen.

Die Konformität von Serienkesseln wird gemäß MODUL B – EU-Typenprüfung anhand von Typentests und einer Konformitätserklärung gemäß Modulen C, D oder E bescheinigt.

Produkte, die einer Konformitätsbewertung gemäß der Richtlinie 92/42/EWG über die Anforderungen an die Energieeffizienz von Flüssig- und Gasbefeuerungskesseln für die Erzeugung von Warmwasser unterzogen werden, sollten auch im Rahmen der Richtlinie 2016/426/EU über Gasgeräte bewertet werden, und die allgemeinen Sicherheitsanforderungen sollten von einer benannten Stelle, die der Hersteller auswählt, abgeschlossen werden.

Einige Produkte, die dem Anwendungsbereich der Richtlinie 92/42/EWG über die Energieeffizienzanforderungen von Flüssig- und Gasbefeuerungskesseln für die Erzeugung von Warmwasser unterliegen, sind:

• Gasbefeuerte Kondensations-Warmwasserkessel

• Gasbefeuerte Kondensations-Kombigeräte

• Flüssigbefeuerter Kondensations-Warmwasserkessel

• Flüssigbefeuerter Kondensations-Kombigeräte

SZUTEST > CE-Kennzeichnung für Warmwasserkessel