Der CE-Kennzeichnung für einfache Druckbehälter

Die Richtlinie für einfache Druckbehälter 2014/29/EU (SPV) wurde in alle nationalen Gesetze und Vorschriften für Druckausrüstungen in Europa integriert und stellt die einzige Regelung dar, die alle einfachen Druckbehälter betrifft, die in der Europäischen Union verkauft werden.

Die Richtlinie für einfache Druckbehälter 2014/29/EU (SPV) wurde in alle nationalen Gesetze und Vorschriften für Druckausrüstungen in Europa integriert und stellt die einzige Regelung dar, die alle einfachen Druckbehälter betrifft, die in der Europäischen Union verkauft werden. Serienmäßig hergestellte einfache Druckbehälter fallen unter den Geltungsbereich der Richtlinie. Ein „einfacher Druckbehälter“ bezieht sich auf einen Behälter, der dazu bestimmt ist, Luft oder Stickstoff zu enthalten, nicht für den Kontakt mit Feuer vorgesehen ist und einem Innendruck von mehr als 0,5 bar ausgesetzt ist.

Ein einfacher Druckbehälter muss aus unlegiertem Stahl, unlegiertem Aluminium oder aus ungealterten gehärteten Aluminiumlegierungen hergestellte druckfeste Teile haben. Der maximale Betriebsdruck des Behälters darf 30 bar nicht überschreiten und der maximale Betriebsdruck (PS) multipliziert mit dem Behältervolumen (V) darf nicht mehr als 10.000 bar/l betragen.

Die Richtlinie für einfache Druckbehälter 2014/29/EU umfasst wie andere Richtlinien auch grundlegende Anforderungen, gibt jedoch keine spezifischen Informationen zu Design, Material, Herstellung und Prüfung. Diese Fragen können durch die Anwendung anerkannter nationaler Gesetze und Standards beantwortet werden.

Behälter, bei denen der PS x V-Wert größer als 50 bar/l ist, müssen die grundlegenden Sicherheitsanforderungen gemäß Anhang I der Richtlinie erfüllen und von einer benannten Stelle bewertet werden. Je nach Nenndruck x Volumen oder angewandtem Herstellungsstandard können die Hersteller aus verschiedenen Konformitätsmodulen ein Verfahren wählen.

Die Richtlinie klassifiziert Behälter nach dem PS.V-Wert in Bezug auf den Betriebsdruck in bar und die Kapazität in Litern in Bezug auf die gespeicherte Energie. Für jede Kategorie gelten unterschiedliche Bestimmungen.

Die Kategorie A umfasst Behälter mit einem PS.V-Wert von mehr als 50 bar.liters.

Die Kategorie A.I besteht aus Behältern mit einem PS.V-Wert von mehr als 3000, jedoch weniger als 10.000 bar.liters.

Die Kategorie A.2 besteht aus Behältern mit einem PS.V-Wert von mehr als 200, jedoch weniger als 3000 bar.liters.

Die Kategorie A.3 besteht aus Behältern mit einem PS.V-Wert von mehr als 50, jedoch weniger als 200 bar.liters.

Die Kategorie B besteht aus Behältern mit einem PS.V-Wert von 50 bar.liters oder weniger.

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