AUTOMOTIVE

TYPGENEHMIGUNGSBESCHEINIGUNG

Es handelt sich um die Bescheinigung, in der offiziell bestätigt wird, dass ein bestimmter Typ eines Fahrzeugs, eines Systems, eines Bauteils oder einer selbständigen technischen Einheit hergestellt und von der benannten Stelle gemäß den einschlägigen offiziellen Normen genehmigt wurde.

Für die Personenbeförderung konstruierte und hergestellte Kraftfahrzeuge mit nicht mehr als acht Sitzplätzen (ohne Fahrersitz)

Angebotene Dienstleistungen

Vollfahrzeug- und Mehrstufenfahrzeug-Typgenehmigung (EU 2018/858) für Fahrzeuge der Klasse M1, die in der Türkei und anderen EU-Ländern gültig sind, sowie Bauteilgenehmigungen für Systeme oder Komponenten dieser Fahrzeuge

 

Klasse M2: Für die Beförderung von Personen ausgelegte und gebaute Fahrzeuge mit mehr als acht Sitzplätzen (ohne Fahrersitz) und einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 5 Tonnen.

Klasse M3: Für die Personenbeförderung ausgelegte und gebaute Fahrzeuge mit mehr als acht Sitzplätzen (den Fahrersitz nicht mitgerechnet) und einer Höchstmasse im beladenen Zustand von mehr als 5 Tonnen.

Angebotene Dienstleistungen

Vollfahrzeug- und Mehrstufenfahrzeug-Typgenehmigung (EU 2018/858) für Fahrzeuge der Klassen M2 und M3, die in der Türkei und anderen EU-Ländern gültig sind, sowie Bauteilgenehmigungen für Systeme oder Komponenten dieser Fahrzeuge

Klasse O1: Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 750 kg

Klasse O2: Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bis zu 3,5 Tonnen

Klasse O3: Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen bis zu 10 Tonnen

Klasse O4: Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 10 Tonnen.

Angebotene Dienstleistungen

Wir bieten die Prüfung und Typgenehmigung (EU 2018/858) von Fahrzeugen, die in der Türkei und anderen EU-Ländern gültig sind, sowie die Prüfung und Genehmigung von Systemen oder Komponenten dieser Fahrzeuge.

Klasse N: Kraftfahrzeuge mit mindestens vier Rädern, die für die Güterbeförderung ausgelegt und gebaut sind.

Klasse N1: Kraftfahrzeuge, die für die Güterbeförderung ausgelegt und gebaut sind und eine maximale beladene Masse von nicht mehr als 3,5 Tonnen haben

Klasse N2: Kraftfahrzeuge, die für die Güterbeförderung ausgelegt und gebaut sind, mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen, jedoch nicht mehr als 12 Tonnen

Klasse N3: Kraftfahrzeuge, die für die Güterbeförderung ausgelegt und gebaut sind und eine beladene Höchstmasse von mehr als 12 Tonnen haben

Angebotene Dienstleistungen

Vollfahrzeug- und Mehrstufenfahrzeug-Typgenehmigung (EU 2018/858) für Fahrzeuge der Klassen N1, N2 und N3, gültig in der Türkei und anderen EU-Ländern, sowie Bauteilgenehmigungen der Systeme oder Komponenten dieser Fahrzeuge.

Klasse T1: Zugmaschinen auf Rädern, bei denen die dem Fahrer am nächsten liegende Achse eine Mindestspurweite von mindestens 1150 mm, eine Leermasse in fahrbereitem Zustand von mehr als 600 kg und eine Bodenfreiheit von höchstens 1000 mm aufweist.

Klasse T2: Zugmaschinen auf Rädern mit einer Mindestspurweite von weniger als 1150 mm, einer Leermasse in fahrbereitem Zustand von mehr als 600 kg und einer Bodenfreiheit von höchstens 600 mm.

Klasse T3: Zugmaschinen auf Rädern mit einer Leermasse in fahrbereitem Zustand von höchstens 600 kg

Klasse T4: Zugmaschinen auf Rädern mit besonderer Bauart.

Angebotene Dienstleistungen

Wir bieten Prüf- und Typgenehmigungsdienste für land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge gemäss der Verordnung EU/167/2013 sowie die Genehmigung von Systemen oder Bauteilen dieser Fahrzeuge.

Kategorie R1: Anhänger mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 1,5 Tonnen

Kategorie R2: Anhänger mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von mehr als 1,5 Tonnen, aber nicht mehr als 3,5 Tonnen

Klasse R3: Anhänger mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t bis 21 t

Klasse R4: Anhänger mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von mehr als 21 Tonnen

Angebotene Dienstleistungen

Für Anhänger der Kategorie R können unsere Hersteller eine Zulassung gemäß EU/167/2013 beantragen. Wir bieten die Prüfung und Typgenehmigung von land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen gemäß der Verordnung EU/167/2013 sowie die Genehmigung von Systemen oder Bauteilen dieser Fahrzeuge.

Die Kategorie S umfasst austauschbare gezogene Geräte

Kategorie S1: Gezogene auswechselbare Geräte mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 3,5 Tonnen

Kategorie S2: Gezogene auswechselbare Geräte mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen.

Angebotene Dienstleistungen

Wir erbringen Prüf- und Typgenehmigungsdienstleistungen für land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge gemäß der Verordnung EU/167/2013.

Fahrzeuge der Klasse L umfassen zwei-, drei- und vierrädrige Kraftfahrzeuge, einschließlich zwei- und dreirädriger Mopeds und Motorräder, Motorräder, Beiwagen, leichte und schwere Straßenquads sowie leichte und schwere vierrädrige Krafträder mit Benzin-, Diesel- oder Elektromotor.

Klassifizierung der Kategorie L;

Klasse L1: Zweirädrige Fahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h

Klasse L2: Dreirädrige Fahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h

Klasse L3: Zweirädrige Fahrzeuge ohne Beiwagen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h

Klasse L4: Zweirädrige Fahrzeuge mit Beiwagen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h

Klasse L5: Fahrzeuge mit drei symmetrisch angeordneten Rädern und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h

Klasse L6: Vierrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h

Klasse L7: Vierrädrige Kraftfahrzeuge, die nicht unter die Klasse L6 fallen und deren Leermasse 400 kg nicht übersteigt (550 kg bei Fahrzeugen zur Güterbeförderung)

Angebotenen Dienstleistungen

Für die Hersteller von Fahrzeugen der Klasse L bieten wir unseren Herstellern Prüf- und Typgenehmigungsdienste gemäß der Verordnung EU/168/2013 sowie Genehmigungsdienste für Systeme oder Bauteile dieser Fahrzeuge an.

Wir bieten Rops-, Fops-, Lärm- und Sicherheitsgurttests und Berichte für Baumaschinen an.

  1. Elektromagnetische Verträglichkeit EMC (ECE R10)

Fahrzeughersteller (OEM) oder Hersteller von elektrisch-elektronischen Geräten müssen diese Produkte gemäß den EC/EU-Richtlinien oder ECE-Regelungen prüfen und eine Typgenehmigungsbescheinigung für den Export ihrer Produkte erhalten. Die ECE R10-, „e“- oder „E“-Typgenehmigungszertifizierung von Produkten bedeutet, dass sie in Übereinstimmung mit den EU/EC/ECE-Kraftfahrzeugvorschriften hergestellt und zertifiziert wurden. Als Szutest bieten wir Prüf- und Typenzulassungsdienste in Übereinstimmung mit den einschlägigen Vorschriften und Richtlinien an.

2. Beifahrer-, Hostess- und Fahrersitze

Wir bieten die Prüfung von Fahrer- und Beifahrersitzen, die in Automobilen, Bussen, Lastkraftwagen, Kleintransportern und Traktoren verwendet werden, gemäß den Vorschriften und Richtlinien ECE R14, ECE R16, ECE R17, ECE R25, ECE R80, 78/764/EEC, 1322/2014/EU Annex XIV. Wir stellen die Typgenehmigungsbescheinigung „E“ aus.

3. Sicherheitsgurt (ECE R16)

Als Szutest bieten wir in unseren vertraglich gebundenen in- und ausländischen Laboratorien Prüf- und Typgenehmigungsdienstleistungen gemäß ECE R16 an.

4. Glas (ECE R43)

Als Szutest erbringen wir Prüf- und Zulassungsleistungen nach ECE R43.

Gehärtetes Glas

Gewöhnliches Verbundglas

Behandeltes Verbundsicherheitsglas

Verbundsicherheitsglas

Glas-Kunststoff

Kunststoffverglasung

5.Spiegel (ECE R46)

Im Rahmen der ECE R46 bieten wir kundenorientierten Service bei der Erlangung europäischer Typgenehmigungen, indem wir die Prüfungen und Typgenehmigungstätigkeiten der Spiegel- und indirekten Kamerasichtsysteme von Klasse I bis Klasse VI durchführen.

6.Beleuchtung (ECE R48)

Als Szutest bieten wir Labortests, Maßkontrollen und Typgenehmigungsdienstleistungen für Fahrzeugbeleuchtungssysteme gemäß den einschlägigen Vorschriften und ECE R48 an.

7.Heckschutz (ECE R58)

Als Szutest bieten wir Prüf- und Typgenehmigungsdienstleistungen gemäß ECE R58 an.

8.Kraftstofftank (ECE R34)

Als Szutest prüfen wir Folgendes nach ECE R34 und erbringen Typgenehmigungsleistungen;

Kollisionsbeständigkeit, Hydraulikdruck, Überschlag, Kraftstoffdurchlässigkeit, Kraftstoffbeständigkeit, Verbrennungsbeständigkeit, Hochtemperaturbeständigkeitsprüfungen von Kraftstofftanks aus Kunststoff

Hydraulikdruck- und Kipptest von Kraftstofftanks aus Metall.

9.Entflammbarkeit (ECE R118)

Es ist gesetzlich vorgeschrieben, die in den Innenraumstrukturen von Fahrzeugen der Klassen M3, 2 und 3 in Europa und in unserem Land verwendeten Materialien gemäß der ECE-R118-Verordnung zu testen. Darüber hinaus sollte gemäß der Regelung Nr.107 der Europäischen Kommission (UNECE) der Vereinten Nationen eine nach R107 zugelassene Feuerlöschanlage in allen Motorräumen von Fahrzeugen der Klassen M2 und M3, insbesondere Fahrzeugen der Klassen I, II und III, die 22 oder mehr Passagiere befördern, installiert und regelmäßig getestet werden.

Das Verbrennungsverhalten der in den Innenstrukturen von Kraftfahrzeugen verwendeten Materialien wird in 5 Stufen untersucht;

Entflammbarkeit,

Horizontale/vertikale Brenngeschwindigkeit

Schmelzverhalten

Kraftstoffabsorptionstest

Flammenausbreitungswiderstand für elektrische Kabel

Als Szutest bieten wir Prüf- und Typgenehmigungsdienstleistungen gemäß der ECE R118-Verordnung an.

10.Motor/Emission

Als Szutest führen wir in unseren Vertragslabors ECE R96-Motoremissions- und ECE R120-Motorleistungsmessungen durch, um die Emissionswerte der in Pkw und Traktoren eingesetzten Motoren zu ermitteln und die ausgestoßenen Schadgaswerte zu reduzieren. Wir führen die Prüfungen durch und stellen das E-Zertifikat, d.h. die Typgenehmigung, aus.

11.UMWELTVERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG (ECE R105)

Als Szutest führen wir die Prüfung und das E-Zertifikat, d.h. die Typgenehmigung gemäß der ECE R105-Regelung durch.

12.Traktorkabine (ROPS, FOPS)

Als Szutest bieten wir die Prüfung der Traktorkabine und das E-Zertifikat, d.h. die Bauartgenehmigung gemäß 1322/2014 EU Anhang VIII, IX, X, XI, XII.

13.Mechanische Kupplungen und Deichseln

Als Szutest erbringen wir Prüf- und Typgenehmigungsleistungen im Rahmen von 2015/208 Anhang XXXIV.

14.Lärm (EU 2015/96)

Als Szutest führen wir die Geräuschprüfungen gemäß EU 2015/96 durch und führen das Prüf- und Typgenehmigungsverfahren durch.

15.Königszapfen (ECE R55)

Bei ECE R55 Prüfungen Mechanische Kupplung – Sattelkupplung Königszapfen ermittelt der Hersteller zunächst die Kraftwerte der Königszapfenkomponente. Die Klasse des Königszapfens wird anhand der technischen Zeichnung bestimmt. Die Prüffrequenz wird auf dem optimalen Wert gehalten und die Prüfungen werden sicher durchgeführt.

16.Prüfung von Regenklappen (EU 109/2011)

Gemäß EU 109/2011 gibt es 2 Arten von Regenklappensystemen. Diese:

– Energieabsorbertyp (Es ist der am häufigsten verwendete Typ auf dem Automobilmarkt.)

– Luft-/Wasserabscheider-Typ

Die Produkte von Unternehmen, die Energieabsorber-Regenklappen herstellen, müssen die Anforderungen der EU 109/2011 Anhang-3 Teil 1 und Teil 2 erfüllen. Unternehmen, die Regenklappen vom Typ Luft-/Wasserabscheider herstellen, müssen die Bedingungen der EU 109/2011 Anhang-3 Teil 1 und Teil 3 erfüllen.

Als Szutest bieten wir Prüf- und Typgenehmigungszertifikate nach EU 109/2011 an.

17.Bremsbelag

Als Szutest bieten wir Prüf- und E-Zertifikate, also Typgenehmigungsdienstleistungen, für Bremsbeläge, Scheiben und Trommeln gemäß ECE R90 an.

18. Reifen

Räder- und Reifenhersteller müssen eine Typgenehmigung erhalten, nachdem sie im Rahmen der von der Europäischen Gemeinschaft und den Vereinten Nationen veröffentlichten Vorschriften getestet wurden, bevor sie in Fahrzeuge eingebaut werden.

Als Szutest bieten wir Prüf- und Typgenehmigungsdienste für Reifen und Räder in den folgenden Bereichen an.

– ECE R124 Räder für PKW und deren Anhänger.

– ECE R30 Reifen für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger

– ECE R54 Reifen für Nutzfahrzeuge und deren Anhänger

– ECE R106 Reifen für landwirtschaftliche Fahrzeuge und deren Anhänger

– Runderneuerte Reifen nach ECE R108 für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger

– ECE R109 runderneuerte Reifen für Nutzfahrzeuge und deren Anhänger

– ECE R117 Rollgeräuschemissionen und Haftung auf nassen Oberflächen usw.

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