CE-ZERTIFIKAT FÜR AUFZÜGE

Die Aufzugsrichtlinie 2014/33/EU wurde veröffentlicht, um sicherzustellen, dass Aufzüge so in Verkehr gebracht werden, dass die Gesundheit und Sicherheit der Nutzer nicht gefährdet wird. Diese Verordnung gilt für Aufzüge, die dauerhaft in allen Gebäuden verwendet werden, und für Sicherheitsbauteile, die in Aufzügen verwendet werden. Wie erhält man das CE-Zertifikat? Wie bringt man die CE-Kennzeichnung an? Was sind die Anforderungen der Normen TS EN 81-20 und TS EN 81-50, die die Grundnormen für Aufzüge darstellen?

Elisha Graves OTIS brachte 1953 den ersten sicheren Aufzug in den Handel.  Ungefähr ein Jahr nach dem ersten Verkauf, auf der New World’s Fair 1854 in New York, schnitt er unter den erstaunten Blicken der Menge das einzelne Seil, das die Plattform hielt, auf der er stand. Mit einer Axt von dem Seil befreit, das sie festhielt, stürzte die Plattform nur wenige Zentimeter ab und blieb stehen. Nach dieser unglaublichen Demonstration stiegen die Aufträge von OTIS jedes Jahr exponentiell an. Aufzüge haben einen wichtigen Anteil am Fortschritt unserer Zivilisation. Ohne Aufzüge könnten in unseren Städten die hohen Gebäude, Wolkenkratzer, in denen die meisten von uns leben, nicht gebaut werden, und viele Industriezweige könnten sich nicht entwickeln. Aufzüge bieten uns einen zunehmend komfortablen und sicheren Zugang in modernen Gebäuden, und wir brauchen keine Axt mehr, um diese Zuverlässigkeit zu gewährleisten.

Heute wurde die Aufzugsrichtlinie (2014/33/EU) veröffentlicht, die dafür sorgt, dass Aufzüge so auf den Markt gebracht werden, dass sie die Gesundheit und Sicherheit der Nutzer nicht gefährden. Diese Richtlinie umfasst Aufzüge, die dauerhaft in Gebäuden verwendet werden, und Sicherheitsbauteile, die in Aufzügen verwendet werden.

Die Aufzugsrichtlinie hat zwei Hauptziele: es soll den Aufzügen und Sicherheitsbautelen den freien Verkehr ermöglichen, solange sie die hohen Gesundheits-und Sicherheitsbedingungen gewährleisten. Die Richtlinie bietet verschiedene Konformitätsbewertungsverfahren, so genannte Module, aus denen die Aufzugsmontageunternehmen und Hersteller von Sicherheitsbauteilen wählen können. In dieser Hinsicht ist die Aufzugsrichtlinie ein gutes Beispiel für das Konformitätsbewertungsverfahren nach dem Gesamtkonzept und dem Neuen Konzept. Ein Aufzug bezieht sich auf eine Hebevorrichtung mit einem Träger, der bestimmte Ebenen bedient, unflexibel ist und sich entlang von Führungen bewegt, die einen Winkel von mehr als 15 Grad mit dem Bett bilden, oder eine Hebevorrichtung, die sich auf einem festen Fahrweg bewegt, wenn auch nicht auf unflexiblen Führungen.

Eigentlich gibt es in der Richtlinie keine klare Definition für Sicherheitsbauteile. Die meisten Komponenten, aus denen der Aufzug besteht, sind irgendwie mit dem sicheren Betrieb des Aufzugs verbunden. Die Bauteile, die wir als Sicherheitsbauteile bezeichnen, sind jedoch die Ausrüstungen, die eher zur Erfüllung der Sicherheitsfunktionen als für den sicheren Betrieb des Aufzugs dienen. In Anhang III der Richtlinie sind diese Komponenten aufgeführt. Die Liste besteht aus 6 Hauptproduktgruppen.

Eine sichtbar angebrachte CE-Kennzeichnung weist darauf hin, dass der Aufzug oder das Sicherheitsbauteil die grundlegenden Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen gemäß Anhang I dieser Richtlinie erfüllt und dass ein gültiges Konformitätsbewertungsverfahren durchgeführt wurde. Von der Einhaltung der oben genannten Anforderungen kann am besten durch die Verwendung harmonisierter Normen ausgegangen werden, die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden müssen. Die Aufzugsstandardfamilie ist so konzipiert, dass Sie mit der EN 81 beginnt.

KONFORMITÄTSBEWERTUNG VON EXTERNEN SICHERHEITSBAUTEILEN

Der Aufzug besteht aus zahlreichen Bauteilen, die nicht als Sicherheitsbauteile gelten. Diese Bauteile können ausserhalb der in der Aufzugsrichtlinie genannten Module zertifiziert werden. Diese Teile werden von uns daraufhin überprüft, ob sie die in der Norm festgelegten Bedingungen erfüllen. Wenn sie die erforderlichen Anforderungen erfüllen, wird ein „Konformitätszertifikat“ ausgestellt, das die Übereinstimmung mit der entsprechenden Norm belegt.

BEWERTUNG DER KONFORMITÄT VON SICHERHEITSBAUTEILEN

Konformitätsbewertungsverfahren für Sicherheitsbauteile bestehen aus zwei Phasen: Entwurfs- und der Produktionsphase.

Der Mustersicherheitsbauteil muss einer EU-Baumusterprüfung von einer Benannten Stelle unterzogen werden. (Anhang IV-A, Modul B)

Wenn das Sicherheitsmodell einer EU-Baumusterprüfung unterzogen wurde, kann der Hersteller eine der folgenden Methoden anwenden, um sicherzustellen, dass die Teile tatsächlich in Übereinstimmung mit dem zugelassenen Baumuster hergestellt werden.

  • Übereinstimmung der Aufzugssicherheitskomponenten durch stichprobenartige Kontrollen durch Benannte Stellen (Anhang IX Modul C2)
  • Einrichtung eines Systems zur Gewährleistung der Produktionskontinuität der Sicherheitsbauteile in Übereinstimmug mit dem Typ und die Genehmigung dieses Systems durch Benannte Stellen, für Übereinstimung dieser Aufzugssicherheitsteile auf der Grundlage der Produktqualitätsicherung mit dem Typ (Anhang VI Modul E)

Unabhängig davon, welche Konformitätsbewertungsmethode gewählt wird, muss der Hersteller das CE-Zeichen an jedem Bauteil anbringen und die EU-Konformitätserklärung gemäß Anhang 2A der Richtlinie ausstellen

BEWERTUNG DER EIGNUNG VON AUFZÜGEN

Wie bei Sicherheitsbauteilen werden die Konformitätsbewertungsmethoden in Aufzügen auch in zwei Stufen bewertet: Design und Produktion.

Der Modellaufzug muss von der Benannten Stelle einer EU-Baumusterprüfung unterzogen werden. (Anhang IV-B, Modul B)

Die Konformität des Modellaufzugs muss vom Aufzugsmontageunternehmen geprüft und das vom Hersteller betriebene vollständige Qualitätssicherungssystem von der Benannten Stelle genehmigt werden (Anhang XI Modul H1)
Die Konstruktion des Aufzugs unterliegt der Einzelprüfung durch die Benannte Stelle (Anhang VIII, Modul G)

Wenn bei der Konstruktion ein umfassendes Qualitätssicherungssystem angewendet wird und das Design des Aufzugs nicht vollständig der entsprechenden harmonisierten Norm entspricht, wird es von der Benannten Stelle einer Entwurfsprüfung unterzogen und als Ergebnis der Einhaltung der Bestimmungen der Verordnung ein EU- Konstruktionsprüfzertifikat ausgestellt.

Um die Konformität des installierten Aufzugs mit dem in der vorherigen Phase inspizierten Aufzug zu überprüfen, wählt das Aufzugsmontageunternehmen eine der folgenden alternativen Methoden,

  • Endabnahme des installierten Aufzugs durch die Benannte Stelle (Anhang V, Modul F)
  • Typkonformität basierend auf der Produktqualitätssicherung von Aufzügen, die von der benannten Stelle genehmigt wurden, wobei die Tests und die Endkontrolle des Aufzugs vom Monteur durchgeführt werden (Anhang X, Modul E)
  • Typkonformität basierend auf der Produktqualitätssicherung von Aufzügen, die von der benannten Stelle genehmigt wurden, wobei die Tests und die Endkontrolle des Aufzugs vom Aufzugsmontageunternehmen durchgeführt werden (Anhang XI, Modul D)
  • Konformität der Tests und abschließenden Inspektion des Aufzugs durch das Aufzugsmontageunternehmen auf der Grundlage einer Entwurfsprüfung mit vollständiger Qualitätssicherung der Aufzüge, einschließlich der von der Benannten Stelle genehmigten Entwurfsphase (Anhang XI, Modul H1).

Und zuletzt; dieses Modul umfasst sowohl die Konstruktions- als auch die Einbauschritte von Aufzügen, die von der Benannten Stelle einer Einzelprüfung unterzogen werden (Anhang VIII, Modul G)

Unabhängig von der gewählten Konformitätsbewertungsmethode muss der Montagebetrieb die CE-Kennzeichnung an jedem Aufzug anbringen und die EU-Konformitätserklärung gemäß Anhang 2B der Richtlinie ausstellen.

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