CE-Kennzeichnung für elektrische Geräte

Heutzutage müssen unsere Hersteller sicherstellen, dass die von ihnen hergestellten elektrischen Geräte unter Einhaltung der Anforderungen der „Richtlinie für Elektroausrüstung, die für die Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen bestimmt ist (2014/35/EU)“ sicher, zuverlässig und zum Schutz von Menschen, Natur und Tieren auf den Markt gebracht werden.

In den Jahren, in denen es noch keinerlei Wissen über Elektrizität gab, waren die Menschen lediglich mit der schlagenden Wirkung des elektrischen Fisches vertraut. In den alten ägyptischen Schriften, die aus dem Jahr 2750 v. Chr. stammen, wird auf diesen Fisch als „Donnerer des Nils“ (Englisch: „Thunderer of the Nile“) verwiesen und er wird als Beschützer der anderen Fische dargestellt.

Heutzutage sind unsere Hersteller verpflichtet, die von ihnen hergestellten elektrischen Geräte unter Einhaltung der Anforderungen der „Richtlinie über Elektrogeräte, die für den Gebrauch innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen bestimmt sind (2014/35/EU)“ zu entwerfen, um sicherzustellen, dass die Gesundheit von Menschen, Natur und Tieren geschützt wird und die Geräte zuverlässig auf den Markt gebracht werden

Diese Richtlinie umfasst elektrische Ausrüstung, die für Nennspannungen im Bereich von 50 Volt bis 1000 Volt Wechselstrom und 75 Volt bis 1500 Volt Gleichstrom ausgelegt ist. Wie bei anderen EU-Richtlinien müssen die Produkte, die unter den Geltungsbereich dieser Richtlinie fallen, die grundlegenden Sicherheitsanforderungen erfüllen, die in ihrem Anhang aufgeführt sind, und eine Technische Dokumentation erstellen. Die Technische Dokumentation muss in der Lage sein, die Konformität der elektrischen Ausrüstung gemäß den Anforderungen dieser Richtlinie zu beurteilen und zu bestätigen.

Im Zusammenhang mit solchen Bewertungen sollten folgende Informationen in der Technischen Dokumentation zur Gestaltung, Herstellung und Funktionsweise der elektrischen Ausrüstung enthalten sein:

  • Eine allgemeine Beschreibung der elektrischen Ausrüstung.
  • Konzeptionelle Design- und Fertigungszeichnungen sowie Baugruppenpläne, Teilmontagen, Schaltpläne usw.
  • Beschreibungen und Erläuterungen, die erforderlich sind, um das Funktionieren der elektrischen Ausrüstung anhand der genannten Designzeichnungen und Schemata zu verstehen.
  • Die Liste der vollständigen oder teilweise angewandten Standards für das Gerät sowie die Beschreibungen der angewandten Methoden zur Gewährleistung der Sicherheitsbestimmungen dieser Verordnung in Fällen, in denen Standards nicht angewendet werden.
  • Ergebnisse von Designberechnungen, Prüfungen usw.
  • Prüfberichte.
  • Der Hersteller oder sein bevollmächtigter Vertreter muss eine Kopie der CE-Konformitätserklärung zusammen mit der technischen Dokumentation aufbewahren.

Der Hersteller trifft alle erforderlichen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass die hergestellte elektrische Ausrüstung den Anforderungen dieser Verordnung und der in Anhang 2 Absatz 2 genannten technischen Dokumentation entspricht.

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